NEUES JAHR - NEUE REGELN
DAS ÄNDERT SICH 2024 FÜR AUTOFAHRER*INNEN

Seit dem 7. Juli 2024 sind verschiedene Fahrerassistenzsysteme für Neufahrzeuge gemäß EU-Verordnung verpflichtend. Mit dieser Regelung soll laut EU-Kommission die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert und die Zahl der Verkehrsunfälle reduziert werden – denn diese ist überwiegend auf menschliches Versagen zurückzuführen.

Nicht nur bezüglich der Fahrerassistenzsysteme hat sich in 2024 etwas geändert. Wie in jedem Jahr gibt es auch für das Jahr 2024 neue Regelungen für AutofahrerInnen. Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen zusammengefasst und klären, welche Regel für wen relevant ist.

Höhere Spritpreise

Der CO2-Preis für Sprit, Heizöl und Gas ist zum 1. Januar 2024 von 30 auf 45 Euro pro ausgestoßener Tonne gestiegen. Aufgrund dieser Erhöhung wird pro Liter Benzin ein Aufschlag von 4,3 Cent und pro Liter Diesel ein Aufschlag von 4,7 Cent fällig. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts soll unter anderem so der Bundeshaushalt wieder ausgeglichen werden.  

Keine Förderung mehr für E-Autos

Die Bundesregierung stoppt die E-Auto-Förderung. Mit Ablauf des 17. Dezember 2023 konnten keine Förderungsanträge mehr gestellt werden, nur bereits zugesagte Förderungen wurden ausgezahlt. Einige Automobilhersteller zahlen allerdings die E-Auto-Prämie weiter. Mehr Infos dazu finden Sie hier

VERBOT VON M+S REIFEN

M+S-Reifen, die bis zum 31. Dezember 2017 produziert wurden, dürfen nur noch bis 30. September 2024 als Winterreifen verwendet werden. Allwetter- und Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol fallen seit Januar 2018 unter die Kategorie "Winterreifen" und dürfen benutzt werden.

Hinweis: Wer weiterhin mit Reifen unterwegs ist, die nur mit M+S gekennzeichnet sind, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 € rechnen. Werden andere VerkehrsteilnehmerInnen behindert oder gefährdet, wird eine höhere Strafe veranschlagt, bei einem Unfall ist ein Bußgeld von bis zu 120 Euro fällig. 

Blackbox und einige Fahrerassistenzsysteme sind Pflicht

Ab dem 7. Juli 2024 müssen Neuwagen mit einer Blackbox ausgestattet sein, um Fahrdaten wie Geschwindigkeit, Auslösung der Airbags, Blinker-Nutzung etc. zu speichern. So sollen Unfälle zukünftig schneller und verlässlicher aufgeklärt werden. Übrigens bedarf es einer richterlichen Anordnung, damit die Polizei die Daten des Unfallspeichers auslesen darf.

Auch diese Fahrsicherheitssysteme sind ab dem 7. Juli 2024 verpflichtend:

  • Ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent warnt vor dem Überschreiten eines Tempolimits.
  • Der Spurhalteassistent steuert das Fahrzeug selbstständig in die Fahrzeugspur zurück.
  • Der Kopfaufprallschutz schützt mit einer erweiterten Kopfaufprallzone vor allem FußgängerInnen und RadfahrerInnen.
  • Der Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner empfiehlt Ruhepausen, wenn die Aufmerksamkeit nachlässt.
  • Mit dem Notbremsassistenten werden Gefahrensituationen erkannt und das Auto bremst bei einer drohenden Kollision ab.
  • Der Rückfahrassistent warnt beim Rückwärtsfahren vor Hindernissen.
  • Das automatische Notbremslicht signalisiert anderen VerkehrsteilnehmerInnen, dass das Auto stark verzögert abgebremst wird.
  • Vorrüstung für " Alcolocks" - mit der alkoholempfindlichen Wegfahrsperre „Alcolocks“ soll das Autofahren unter Alkoholeinfluss verhindert werden.

Umtausch Führerschein

Seit dem 19. Januar 2013 wird in Deutschland der EU-Führerschein ausgestellt, um Führerscheine in der EU zu vereinheitlichen. Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle ausgestellten Führerscheine den entsprechenden Anforderungen entsprechen und daher schrittweise umgetauscht werden. Bis zum 19. Januar 2024 mussten die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 ihre Führerscheine eintauschen. Haben Sie die Frist verpasst? Keine Sorge – der Umtausch kann nachgeholt werden und es kommt allenfalls ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro auf Sie zu.

Hauptuntersuchung / HU Plakette

Von der TÜV-Plakette lässt sich ablesen, wann die nächste Hauptuntersuchung ansteht. Jährlich wechselt die HU-Plakette ihre Farbe. Wer mit einer grünen Plakette unterwegs ist, muss in 2024 das Fahrzeug überprüfen lassen und erhält anschließend eine blaue Plakette mit der Jahreszahl 2026. Ein Bußgeld riskieren Sie, sollten Sie noch mit einer rosafarbenen Plakette fahren – denn dann war die HU-Untersuchung im letzten Jahr fällig.

Mautpflicht für kleinere Transporter

Ab dem 1. Juli 2024 sind alle Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen bei der Benutzung von Bundesfernstraßen mautpflichtig. Zum 1. Januar 2024 gab es bereits eine Neuregelung für Erdgas betriebenen Lkw (CNG/LNG). Bisher waren diese von der Mautpflicht befreit, doch seit dem 1. Januar 2024 wurde auch hier eine Zuordnung in die jeweilige Schadstoffklasse vorgenommen.

Sie möchten mehr zu den Mautgebühren und möglichen Ausnahmen erfahren?

In unserem Newsbeitrag „Mautgebühren für Lkw in Deutschland“  haben wir die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.

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