NEUAUSRICHTUNG DES 
BAFA-UMWELTBONUS:
AB 2023 NOCH MEHR FOKUS 
AUF KLIMASCHUTZ 

Nachdem der Umweltbonus zwischenzeitlich auf der Kippe stand, gab das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kürzlich Entwarnung: Statt einer Einstellung des Förderprogramms einigte man sich auf eine Neuausrichtung. 
Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck läutet damit die nächste Phase der Förderung ein – mit mehr Fokus auf Klimaschutz. Das bedeutet, der Umweltbonus wird sich in Zukunft auf ebenjene Fahrzeuge konzentrieren, die nachweislich einen positiven Einfluss auf das Klima haben: Brennstoffzellen- und batterieelektrische Fahrzeuge. Habeck dazu: “E-Fahrzeuge werden […] immer beliebter und brauchen in absehbarer Zukunft keine staatlichen Zuschüsse mehr. Wir müssen aber den Übergang gestalten und genau das tun wir mit der Neukonzipierung der Förderung. […] Das sorgt für mehr Klimaschutz im Verkehr und setzt die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zielgerichtet ein.” Lesen Sie nachfolgend, was sich für Elektroautokäufer künftig ändert.

WAS DIE ÄNDERUNGEN FÜR E-AUTO KÄUFER BEDEUTEN: 

Ab 01.01.2023 … 

… erhalten Plug-in-Hybride keine Förderung mehr durch den Umweltbonus. 

… beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenautos 

  • bei einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro: 4.500 Euro

  • Bei einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro

On top kommt auch weiterhin der Herstelleranteil i. H. v. 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung. 

Ab 01.09.2023 … 

… wird die Förderung auf Privatpersonen begrenzt.

Eine Privatperson im Sinne der Förderrichtlinie ist eine natürliche Person, die ein Elektrofahrzeug für ausschließlich private Zwecke erwirbt. Im Falle eines gewerblichen Leasings liegt somit keine Zulassung auf eine Privatperson und daher auch keine Antragsberechtigung vor. Zudem darf das Fahrzeug auch bei Privatleasing weder gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeiten zuzurechnen sein. Daher sind Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien, Architekturbüros und sonstige freiberufliche Einrichtungen ab dem 1. September 2023 ebenfalls nicht mehr antragsberechtigt. Aber auch gemeinnützige Organisationen, wie eingetragene Vereine, Stiftungen, Körperschaften und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung oder andere gemeinnützige Investoren fallen damit aus der Antragsberechtigung heraus.

Ab 01.01.2024 … 

… beträgt der Bundesanteil für Brennstoffzellen- und batterieelektrische Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis 45.000 Euro nur noch 3.000 Euro

… erhalten teurere E-Autos keinen Umweltbonus mehr. 

MEHR SICHERHEIT BEIM E-AUTO-KAUF 

Aufgrund der hohen Lieferzeiten bei E-Autos schafft die Weiterführung der BAFA-Förderung bei Käufern ein Stück weit mehr Planungssicherheit. 
Denn die Auszahlung des Umweltbonus ist auch weiterhin an das Datum der Zulassung gebunden. Erst, wenn das Auto tatsächlich im Besitz ist und zugelassen wurde, kann die Förderung beantragt werden. Eine Weiterführung der Prämie verschafft Käufern damit mehr Zeit. 
Achtung: Sind die im Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellten Mittel ausgeschöpft, endet die BAFA-Förderung. 

Beratung Verkäufer und Kunde

         
          

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