LADEN IM MEHRFAMILIENHAUS:
SO FUNKTIONIERT
DIE ABRECHNUNG DES STROMS
FÜR MIETER UND EIGENTÜMER

Immer mehr Menschen planen die Anschaffung eines eigenen Elektroautos. Dabei stellt sich vorab meist die Frage: Wo kann ich mein neues Fahrzeug aufladen? Denn obwohl es immer mehr Normal- und Schnellladesäulen im öffentlichen Raum gibt, so ist die einfachste und meist auch günstigste Lösung eine eigene Wallbox. In Mehrfamilienhäusern stehen die Fahrzeuge jedoch in den meisten Fällen in gemeinsam genutzte Garagen. Um den geladenen Strom bei der Abrechnung richtig zuzuordnen, gibt es daher einiges zu beachten – egal ob die Bewohner Eigen­tümer der Wohneinheit sind oder dort zur Miete wohnen.

DAS SOLLTEN SIE VORAB WISSEN

Gemäß §19 NAV müssen Wandladestationen mit bis zu 12 kW Leistung nicht genehmigt, aber dennoch vorab dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Solche mit mehr als 12 kW sind sowohl melde- als auch genehmigungspflichtig.

Grundsätzlich haben Mieter und Eigentümer in Mehrfamilienhäusern das Recht auf eine eigene Wallbox. Nur in Ausnahmefällen kann der Vermieter die Zustimmung verweigern. Wohnungseigentümer müssen zudem den Miteigentümern ein Mitspracherecht einräumen.

LADEN IN DER GEMEINSCHAFTSGARAGE: SO FUNKTIONIERT DIE ABRECHNUNG

Wird eine Ladestation in einer Gemeinschaftsgarage eines Mehrparteienhauses installiert und/oder sogar gemeinschaftlich genutzt, stellt sich in der Regel die Frage nach der Abrechnung des geladenen Stroms. Schließlich muss dieser dem jeweiligen Mieter bzw. Eigentümer genau zugeordnet werden können. Daher sollte genau festgestellt werden können, wer wie viel Strom geladen hat.

Im Folgenden stellen wir verschiedene Abrechnungsszenarien vor:


GEMEINSCHAFTS-LADESTATIONEN

 

Lade­stationen, die an speziell gekenn­zeichneten Parkplätzen gemein­schaftlich genutzt werden, benötigen einen eichrechts­konformen Energiezähler.

Wird der Lade­strom nicht sofort, sondern immer nur in bestimmten Zeit­räumen abge­rechnet, ist auch eine Erkennung der Nutzernot­wendig (etwa per PIN oder RFID-Karte).


 

EIGENE LADESTATION AM ALLGEMEINEN ZÄHLER 

Um den Strom abrechnen zu können, empfiehlt sich eine eichrechts­konforme Lade­station oder ein MID-zertifizierter Stromzähler (Measurements Instruments Directive).

Der Zähler ermöglicht bei der Jahres­abrechnung eine Umlage auf die einzelnen Nutzer, sofern der Strom ein­deutig einem bestimmten Lade­punkt zugeordnet werden kann. Dies wird beispiels­weise durch eine Nutzer-­Authentifizierung per Schlüssel oder RFID-Chip sicher­gestellt.


 

EIGENE LADESTATION AM WOHNUNGSZÄHLER 
 

Wird der Lade­punkt nur von einem einzelnen Haus­halt genutzt und kann dieser mit dem eigenen Wohnungs­zähler verbunden werden, wird der Lade­strom ganz bequem mit dem Haus­halts­strom abgerechnet. Da der Haus­halts­zähler selbst bereits geeicht ist, muss der Lade­punkt selbst nicht eichrechts­konform sein. Eine eigene Abrechnung findet in der Regel nicht statt.

GUT ZU WISSEN: 

Nicht jede Wallbox verfügt über einen eichrechtskonformen Zähler. Hier sollte also beim Kauf darauf geachtet werden.

Mercedes-Benz Elektrofahrzeug Ladekabel

GUT ZU WISSEN: 

Hier ist eine Ladestation mit Zugangsschutz sinnvoll, damit die Ladestation nicht unerlaubt "angezapft" wird.

         
          

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