MIT ELEKTRO STEUERN SPAREN.
Wer einen E-Dienstwagen zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021 kauft oder least, kommt in den Genuss der neuen „0,5 Prozent-Regelung“. Arbeitnehmer müssen hier für die Versteuerung ihres Firmenwagens, wenn er als geldwerter Vorteil angesehen wird, nur den halben Listenpreis ansetzen. Die Förderung ist jedoch begrenzt und gilt nur innerhalb der genannten drei Jahre. Entscheidend für die geringere Anrechnung beim Finanzamt, ist die Anschaffung bis Ende 2021.
Die Begünstigung endet erst bei einem Halterwechsel durch Arbeitnehmer oder wenn der Dienstwagen nicht länger Bestandteil des Betriebsvermögens des Arbeitgebers ist.
Der Vorteil gilt für Batterieelektrofahrzeuge.