Mercedes-Benz EQS Limousine

E-AUTO, HYBRID, VERBRENNER
ALS DIENSTWAGEN:
DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT
WISSEN.

Mit der steigenden Nachfrage nach Elektromobilität sind Elektro-Dienstwagen keine Seltenheit mehr. Aber was bedeutet das eigentlich für den Nutzer? Wie versteuert man sein Fahrzeug überhaupt? Und wer zahlt für den Strom, der zum Aufladen benötigt wird? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihren elektrisch betriebenen Dienstwagen.

E-DIENSTWAGEN: STEUERVORTEILE NUTZEN

Ebenso wie bei Verbrennern muss auch ein E-Dienstwagen versteuert werden. Aber: Mit der Wahl der umweltfreundlicheren Alternative gehen auch gleichzeitig Steuervergünstigungen einher. Doch wie viel Steuern zahlt man tatsächlich im Monat?

Privatnutzung

Den E-Dienstwagen auch privat fahren zu dürfen, ist ein Pluspunkt, allerdings gilt die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs als sogenannter geldwerter Vorteil. Darum erhöht sich der monatliche Bruttolohn um ebendiesen Vorteil.

Das Gute ist, dass dieser bei Elektro- und Hybridautos deutlich geringer ausfällt als bei Benzinern und Dieselfahrzeugen.

 

Zunächst gilt es, die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der zu entrichtenden Steuer zu ermitteln.

Während die Bemessungsgrundlage (BMG) für die Berechnung des geldwerten Vorteils bei einem Verbrenner 100 % des Bruttolistenpreises (BLP) beträgt, zahlen E-Auto-Fahrer deutlich weniger.

BMG für die Berechnung der zu entrichtenden Steuer bei einem Elektroauto (Anschaffung zw. 01.01.2024 und 31.12.2030):

  • 25 % des BLP (bei einem BLP bis 70.000 €)
  • 50 % des BLP (bei einem BLP über 60.000 €)

BMG für die Berechnung der zu entrichtenden Steuer bei einem Plug-in-Hybriden:

50 % des BLP, wenn

  • der CO2-Ausstoß je zurückgelegtem Kilometer 50 Gramm nicht überschreitet oder
  • das Fahrzeug mindestens 60 Kilometer am Stück rein elektrisch fahren kann
  • und zudem eine externe Ladebuchse hat.

Hinweis: Ab dem 01.01.2025 bis zum 31.12.2030 muss die elektrische Mindestreichweite 80 km betragen, um von den Steuervorteilen zu profitieren!

Von diesen Bemessungsgrundlagen wird jeweils 1 % als geldwerter Vorteil versteuert.

Wichtig: Egal ob Neuwagen oder Gebrauchter, maßgeblich ist immer das Datum der Anschaffung!

Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte

Auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte fließen in die Berechnung des geldwerten Vorteils mit ein. Hierbei gilt für alle Fahrzeugarten:

Geldwerter Vorteil = (0,03 % der BMG) x (Entfernung zw. Wohnung und Arbeit in km)

Für Elektro- und Plug-in-Hybrid-Dienstwagen bedeutet das: Dank der zuvor erwähnten niedrigeren Bemessungsgrundlage (1/4 bzw. 1/2 des BLP) muss auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit weniger versteuert werden als bei einem Verbrenner!

Beispielrechnung: So lässt sich der geldwerte Vorteil ermitteln.

Angenommen der BLP des E-Autos beträgt 50.777,30 €. Die Arbeitsstelle ist 20 km vom Wohnort entfernt.

Beispiel: Reines Elektroauto

Bruttolistenpreis des Dienstwagens:

50.777,30 €

Auf volle 100 € abgerundet:

50.777,00 €

BMG = 25 % des BLP:

12.694,25 €

Geldwerter Vorteil Privatnutzung:

1 % der BMG = 126,9425 €

≈ 126,94 €

Geldwerter Vorteil Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte:

0,03 % der BMG x 20 km = 3,808275 €/km x 20 km = 76,1655 €

≈ 76,17 €

Zu versteuernder geldwerter Vorteil gesamt (gerundet):

126,94 € + 76,17 € = 203,11 €

Im Vergleich dazu: Beispielrechnung für einen PHEV zum selben BLP 

Bruttolistenpreis des Dienstwagens:

50.777,30 €

Auf volle 100 € abgerundet:

50.777,00 €

BMG = 50 % des BLP:

25.388,65 €

Geldwerter Vorteil Privatnutzung:

1 % der BMG = 253,89 €

Geldwerter Vorteil Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte:

0,03 % der BMG für 20 km = 7,617 €/km x 20 km =
152,332 €

≈ 152,33 €

Zu versteuernder geldwerter Vorteil gesamt (gerundet):

 253,89 € + 152,33 € = 406,22 €

Sollte Ihr vollelektrisches Wunschfahrzeug einen BLP von über 60.000 € haben, würde diese Rechnung ebenfalls als Beispiel dienen können.

Im Vergleich dazu: Beispielrechnung für einen Verbrenner zum selben BLP

Bruttolistenpreis des Dienstwagens:

50.777,30 €

Auf volle 100 € abgerundet:

50.777,00 €

BMG = 100 % des BLP:

50.777,00 €

Geldwerter Vorteil Privatnutzung:

1 % des BLP = 507,77 €

Geldwerter Vorteil Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte:

0,03 % des BLP für 20 km = 15,2331 €/km x 20 km =
304,662 €

≈ 304,66 €

Zu versteuernder geldwerter Vorteil gesamt (gerundet):

507,77 € + 304,66 € = 812,43 €

Konkret bedeutet das: Während der Fahrer des Dienstwagens mit Verbrennungsmotor zusätzlich zu seinem Bruttolohn 812,43 Euro für sein Auto versteuern muss, erhöht sich der Bruttolohn für den Fahrer mit Elektro-Firmenwagen monatlich nur um 203,11 Euro. Der zu versteuernde geldwerte Vorteil fällt somit beim Verbrenner deutlich höher aus als beim Elektro-Dienstwagen!

 

E-DIENSTWAGEN: ABRECHNUNG MIT DEM ARBEITGEBER

Wer seinen Elektro- oder Hybrid-Dienstwagen auch privat nutzen kann, möchte das Fahrzeug bequem zu Hause laden. Das spart einerseits Zeit und Aufwand, schlägt sich allerdings auch in der privaten Stromrechnung nieder.

Aber keine Sorge: Arbeitnehmer bleiben nicht auf den Kosten sitzen, sondern haben verschiedene Möglichkeiten, um die Stromkosten mit ihrem Arbeitgeber abzurechnen.

1. Option:
Monatliche Pauschale

Eine gute Lösung ist beispielsweise eine monatliche Pauschale. Hier wird nicht die genaue Strommenge dokumentiert, da vom Gesetzgeber keine Einzelnachweise verlangt werden. Der mögliche Höchstbetrag, den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jeden Monat zahlt, hängt vom Fahrzeugtyp ab sowie davon, ob kostenfreie oder verbilligte Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz vorhanden sind. Auch eine Ladekarte zählt als eine solche Lademöglichkeit. Kommt der Arbeitnehmer selbst für die Kosten auf, kann sich alternativ auch der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung des Fahrzeugs reduzieren.

Ein Überblick über die maximale Höhe der monatlichen Pauschale:

Fahrzeugtyp

Lademöglichkeit am Arbeitsplatz

Höhe der Pauschale

Elektroauto

nein

70 €

ja

 

30 €

Hybrid-Auto

nein

 

35 €

ja

15 €

2. Option: Wallbox mit integriertem Energiezähler

Kommt eine monatliche Pauschale nicht infrage, kann der geladene Strom kilowattstundengenau abgerechnet werden. Hierfür benötigt der Arbeitnehmer eine private Wallbox mit integriertem Stromzähler. Die Zahlung vom Arbeitgeber gilt als steuerfreier Auslagenersatz. Sofern der Arbeitgeber nicht auf eichrechtskonformes Laden besteht, genügt ein MID-zertifizierter Zähler. Gibt es keinerlei Vorgaben, reicht ein einfacher digitaler Zähler. Meist ist ein Internetanschluss erforderlich, um den Zählerstand abzurufen. Auch die Art der Datenübermittlung an den Arbeitgeber spielt bei der Wahl der Wallbox eine wichtige Rolle. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

Manuelle Übermittlung

Eine Möglichkeit ist, den Stromverbrauch der Wallbox manuell abzulesen und dem Arbeitgeber mitzuteilen, beispielsweise per E-Mail. Hierbei müssen keine weiteren Anforderungen an die Wallbox gestellt werden.

Automatische Übermittlung

Manche Wallboxen lassen sich direkt an das Abrechnungs-Backend des Arbeitgebers anschließen. Diese Ladestationen müssen unbedingt internet- bzw. mobilfunkfähig und mit dem aktuellen OCPP (ein Standard für die Kommunikation zwischen Wallboxen und Managementsystemen) ausgestattet sein.

3. OPTION: SEPARATER ENERGIEZÄHLER

Eine weitere Möglichkeit ist die Installation eines separaten Energiezählers. Über diesen kann der getankte Strom unabhängig vom Hausverbrauch gemessen werden. Zwar fallen hierbei für die Anschaffung des Geräts und die Installation Zusatzkosten an, allerdings muss die Wallbox selbst keine besonderen Anforderungen erfüllen.

Hintergrundwissen: Arten von Zählern

Mess- und eichrechtskonforme Zähler

Das Mess- und Eichrecht gilt für die verschiedensten Arten von Messgeräten wie etwa Waagen, Wasserzähler oder eben auch Ladestationen. Die Eichrechtskonformität wird dabei durch eine Eichung festgestellt. Im Bereich Elektromobilität sorgt das Mess- und Eichrecht für eine einheitliche Abrechnung und ermöglicht zudem, dass die Messdaten und die Abrechnung abgespeichert und geprüft werden können.

MID-zertifizierte Zähler

MID bezeichnet die europäische Messgeräterichtlinie “Measuring Instruments Directive”. Sie beschreibt Anforderungen für bestimmte Arten von Messgeräten. Mit Erfüllung sämtlicher Anforderungen und einer entsprechenden Konformitätserklärung bedarf es keiner Ersteichung. Damit dürfen MID-konforme Zähler in vielen Fällen auch zur Abrechnung eingesetzt werden.

Aber: Für öffentliche Ladestationen sollte unbedingt ein mess- und eichrechtskonformer Zähler verwendet werden.

Einfacher Zähler

Diese Art der Messung erfüllt keinerlei rechtliche Ansprüche. Sie wird vor allem zum Monitoring für den Eigengebrauch eingesetzt.

WEITERE NEUIGKEITEN LESEN

vom 15.04.2024

E-AUTO, HYBRID ODER VERBRENNER ALS DIENSTWAGEN

Elektro-Dienstwagen sind keine Seltenheit mehr. Aber was bedeutet das eigentlich für die Nutzer? Wie werden die Autos überhaupt versteuert? Und wer zahlt für den Strom, der zum Aufladen benötigt wird?

Neuigkeiten lesen

vom 19.01.2024

LADEN ZUHAUSE MIT EIGENER WALLBOX.

Wer sich für ein Elektroauto entscheidet, muss sich – je nach Wohnsituation – über kurz oder lang Gedanken machen, welche Ladeoptionen es gibt und was es bei der Installation zu beachten gibt.

Neuigkeiten lesen

vom 21.12.2023

DER BAFA UMWELTBONUS IST AUSGELAUFEN - HERSTELLER ÜBERNEHMEN STAATLICHEN ANTEIL

Im Rahmen der Verhandlungen zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) am 13. Dezember 2023 wurde eine schnelle Beendigung der Förderung beschlossen.
Grund dafür ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts – und die somit fehlenden 60 Milliarden Euro im Klima- und Transformationsfond. Für das Jahr 2024 stehen nun weniger finanzielle Mittel für Förderungen zur Verfügung. Aber was bedeutet das nun konkret?

Neuigkeiten lesen

vom 11.12.2023

SICHER FAHREN UND LADEN BEI GEWITTER, SCHNEE UND REGEN

Immer häufiger hören wir von Extremwetter und fragen uns daher, ob wir im Ernstfall auch ausreichend im E-Auto geschützt sind. Jetzt mehr erfahren.

Neuigkeiten lesen

vom 20.10.2023

BATTERIE-LEBENSDAUER RECYCLING & CO.

Preis und Reichweite eines Elektroautos werden wesentlich von der Energiedichte der Batterie beeinflusst. In den vergangenen Jahren konnten hier bereits große Fortschritte erzielt werden: Die Energiedichte hat sich nahezu verdoppelt – bei deutlich sinkenden Preisen

Neuigkeiten lesen

vom 18.10.2023

REICHWEITE E-AUTO DIE WICHTIGSTEN INFOS FÜR SIE ZUSAMMENGEFASST

Wer sich ein E-Auto anschaffen möchte oder sich über die verschiedenen Modelle informiert, beschäftigt sich unweigerlich mit der Reichweite – ein rasanter Fortschritt ist in diesem Bereich sichtbar, dennoch bleibt es wohl ein oft diskutiertes Thema.

Die häufigsten Fragen, praktische Tipps und wichtige Infos – in unserem Best-of haben wir unsere Beiträge zum Thema Reichweite für Sie auf einen Blick zusammengefasst.

Neuigkeiten lesen

vom 07.08.2023

WIE DURCH BREMSEN ENERGIE ZURÜCKGEWONNEN WIRD.

Klingt praktisch? Ist es auch, denn dank des Verfahrens der Rekuperation hält der Akku des E-Autos deutlich länger. Wer vorausschauend fährt und die Rückgewinnung nutzt, kann die Reichweite erhöhen.

Neuigkeiten lesen

vom 28.07.2023

WORAUF IST BEIM KAUF EINES E-AUTOS ZU ACHTEN?

Immer häufiger entscheiden sich Autokäufer für ein Elektroauto oder möchten sich zumindest über das Thema E-Mobilität informieren. Denn für viele gilt das E-Auto als echte Alternative zum Verbrennungsmotor. Finanzielle Reize wie der Umweltbonus, Steuervorteile und geringere Betriebskosten haben großen Anteil daran. Doch was muss man vor dem Kauf eines Elektroautos so alles beachten? Wir zeigen die wichtigsten Aspekte auf

Neuigkeiten lesen

vom 26.07.2023

ELEKTROAUTO MIT ANHÄNGERKUPPLUNG

Elektrofahrzeuge können seit einiger Zeit mit einer Anhängerkupplung ausgestattet werden. Ob diese ab Werk verbaut wird oder wir Sie als Händler nachrüsten, spielt dabei keine Rolle. Was allerdings eine Rolle spielt, ist die Anhängelast, die bei E-Fahrzeugen noch nicht so hoch wie bei Verbrennern ist. Aber ist das überhaupt so? Und wenn ja, wieso eigentlich?

Neuigkeiten lesen

vom 14.07.2023

CHARGE MYHYUNDAI

Hyundai setzt jetzt auf erneuerbare Energien. Hyundais Ladeservice Charge myHyundai wird zu 100 % grün: Dank der Green Charging Option des Serviceproviders Digital Charging Solutions (DCS) stellt Hyundai sicher, dass ab sofort an allen europaweiten öffentlichen Ladestationen für jede kWh geladener Strom die entsprechende Menge an Ökostrom ins Netz eingespeist wird. Jetzt neu - auch mit Plug & Charge.

Neuigkeiten lesen