
EQE ODER E-KLASSE?
DER KOSTENVERGLEICH.
WIR KLÄREN SIE AUF!
ALLE ZAHLEN IM ÜBERBLICK.
Unser letzter Kostenvergleich zwischen den Modellen EQA und GLA hat bewiesen, dass das gängige Vorurteil, E-Autos seien deutlich teurer als Verbrenner, in diesem Fall keineswegs richtig ist. Keine der Antriebsarten war der anderen überlegen.
Ob dies die Regel ist oder nur ein Einzelfall war, klären wir nachfolgend. Dabei stellen wir diesmal die Modelle EQE von Mercedes-EQ und sowie die Mercedes-Benz E-Klasse Limousine einander gegen.
UNSER VERGLEICH: DIE MODELLE IM ÜBERBLICK

Kaufpreis | Antriebsart | Leistung | Getriebe | Verbrauch gesamt (kombiniert) nach WLTP | CO2-Emissionen kombiniert nach WLTP | Elektrische Reichweite nach WLTP | |
EQE 350 | 68.425,00 € (8) | Elektro | 215 kW (292 PS) | Automatik | 18,6 - 15,9 kWh/100km | 0 g/km | 629 km |
E 300 | 58.375,45 € | Super | 190 kW (258 PS) | Automatik | 8,3-7,1 l/100km | 189-162 g/km | |
E 300 d 4MATIC | 61.362,35 € | Diesel | 195 kW (265 PS) | Automatik | 6,6-5,7 l/100km | 172-149 g/km |
*Preise laut Preisliste Januar 2023.
Anschaffungskosten
Die Anschaffungskosten von Elektroautos sind in der Regel höher als bei Verbrennern. Durch den Umweltbonus plus Herstelleranteil ist der Unterschied jedoch längst nicht so gravierend wie oftmals behauptet wird. Unter den Verbrennern sind Benziner in der Anschaffung meist am günstigsten. Auch nach drei Jahren schneiden Benziner mit 53 Prozent Restwert am besten ab, beim Diesel sind es 50 Prozent und beim E-Auto etwa 48 Prozent Restwert.
Da der Umweltbonus ab 2023 etwas geringer als bislang ausfallen wird, finden Sie nachfolgend eine Kostenaufstellung für den Zeitraum bis Ende 2022 sowie für danach.
EQE 350 | E 300 | E 300 d 4MATIC |
Stromer | Benziner | Diesel |
68.425,00 € (8) | 58.375,45€ | 61.362,35€ |


KRAFTSSTOFF- UND STROMVERBRAUCH
Besonders jetzt schwanken sowohl die Energie- als auch die Spritpreise mitunter recht stark. Die für den Vergleich genutzten Werte gelten daher nur unter Vorbehalt. Für einen möglichst genauen Vergleich zwischen Sprit und Strom werden die Kosten je 100 km einander gegenübergestellt.
EQE 350 | E 300 | E 300 d 4MATIC |
Stromer mit eigener Wallbox | Benziner | Diesel |
Max: 37 ct/kWh x 18,8 kWh = 6,956 € pro 100 km | Max: 1,80 € x 8,3 l = 14,94 € pro 100 km | Max: 1,85 € x 7,1 l = 13,14 € pro 100 km |
Min: 37 ct/kWh x 16,0 Wh= 5,920 € pro 100 km | Min: 1,80 € x 5,7 l = 10,26 € pro 100 km | Min: 1,85 € x 5,7 l = 10,55 € pro 100 km |
Hatten bei der Anschaffung noch die Verbrenner die Nase preislich vorn, sind Elektroautos bei der Nutzung auf 100 Kilometer gerechnet deutlich günstiger. (Stand Januar 23)
Wartung
Die niedrigeren Wartungskosten sind ein wichtiges Argument pro Elektromobilität. Im Schnitt ist die Wartung eines E-Autos um 35 Prozent günstiger als bei einem Benziner, da weniger verschleißanfällige Teile regelmäßig geprüft werden müssen. So gibt es bei einem E-Fahrzeug weder Zündkerzen noch Kühler, Auspuff, Zahnriemen oder Kraftstofffilter. Auch das Auffüllen von Kühlflüssigkeit sowie ein regelmäßiger Ölwechsel sind nicht notwendig. Sogar der Verschleiß der Bremsen ist geringer, da die Geschwindigkeit teils auch durch den Elektromotor gedrosselt wird und so die Bremsbeläge geschont werden.
Aber: Ein geringerer Servicebedarf bedeutet nicht, dass das Fahrzeug seltener zur Inspektion muss. Wie oft genau eine Wartung notwendig ist, hängt meist vom jeweiligen Hersteller ab.
KFZ-STEUER
Im Durchschnitt ist der Steuersatz für Benziner niedriger als für Dieselfahrzeuge. E-Autos sind sogar noch günstiger: Zum einen sind sie bis 2030 komplett von der Kfz-Steuer befreit, zum anderen fällt die Steuer auch nach 2030 geringer aus als bei Verbrennern.
Beispiel: Erstzulassung ab 01.01.2021
EQE 350 | E300 | E300 d 4MATIC |
Stromer | Benziner | Diesel |
0€/a (bis 2030) | 194-279 €/a | 309-373 €/a |

VERSICHERUNG
Meist muss hier für E-Autos weniger gezahlt werden als für Verbrenner, was u. a. an der vorausschauenden Fahrweise von Elektrofans liegt.
Am Beispiel EQE/E-Klasse:
Das Beispiel beinhaltet einen ADAC Versicherungsschutz. Die Daten der Versicherung sind folgende: Region Münster; Neuwagen (Barzahung); Erstzulassung 2022; Versicherungsbeginn: 01.07.2022; Alter Fahrzeughalter: 40; Alter Führerscheinerwerb: 18; Private Nutzung; 12.000 Kilometer Lauleistung jährlich; Keine SF-Klasse.
KFZ-HAFTPFLICHT
EQE 350 | E 300 | E300 d 4MATIC |
479,14 - 715,64 /a | 425,34 - 631,43 €/a | 442,19 - 657,82 €/a |
VOLL/-TEILKASKO***
EQE 350 | E 300 | E300 d 4MATIC |
1.164,60 - 1.832,17 €/a | 1.056,80 - 1.659,16 €/a | 1.332,81 - 2.111,73 €/a |
***Vollkasko mit 300€ Selbstbeteiligung und Teilkasko mit einer Selbstbeteiliung von 150 € im Schadensfall.
CO2-EMISSIONEN
EQE 350 | E 300 | E 300 d 4MATIC |
Stromer |
Benziner |
Diesel |
0 g/km | 189-162 g/km | 172-149 g/km |
FAZIT
Auch in diesem Vergleich hat sich gezeigt, dass jede Antriebsart ihre Berechtigung hat. Bei der Wahl zwischen E-Modell, Benziner oder Dieselfahrzeug sollte jeder abwägen, worauf er oder sie Wert legt. Gerne beraten wir Sie zu den verschiedenen Modellen – direkt vor Ort an einem Beresa-Standort oder online über unsere digitale Kaufberatung.
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[8] Der Erwerb (Kauf oder Leasing) von vollelektrischen Fahrzeugen wird in Deutschland durch den Umweltbonus gefördert. Dabei erfolgt die Förderung berechtigter Fahrzeuge, welche sich auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden, grundsätzlich hälftig durch Bund und Automobilhersteller. Im Rahmen der "Innovationsprämie" verdoppelt der Bund seinen Anteil am Umweltbonus für förderfähige Fahrzeuge. Eine Beantragung des Bundesanteils ist nur für Fahrzeuge möglich, deren Zulassung bereits erfolgt ist. Die Antragsstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung und ausschließlich über das vom BAFA zur Verfügung gestellte elektronische Antragsformular erfolgen.
Antragsberechtigt sind bis 31.08.2023 Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, ab 01.09.2023 nur noch Privatpersonen. Der Herstelleranteil am Umweltbonus wird automatisch vom Nettokaufpreis abgezogen, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Im Fall des Leasings wird der Herstelleranteil auf die monatliche Leasingrate umgelegt. Unter gewissen Voraussetzungen gilt der Umweltbonus auch für vollelektrische junge Gebrauchtfahrzeuge, die auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen.
Bei Antragstellung ab 01.01.2023 bis einschließlich 31.12.2023 beträgt der Umweltbonus inkl. „Innovationsprämie“:
a) für den Kauf eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von ≤ 40.000 €: 6.750 € (Bundesanteil: 4.500 €, Herstelleranteil: 2.250 €), > 40.000 € bis maximal 65.000 €: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil: 1.500 €),
b) im Fall des Leasings eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von ≤ 40.000 € bei einer Leasingdauer ab 12 bis einschließlich 23 Monate: 3.375 € (Bundesanteil: 2.250 €, Herstelleranteil: 1.125 €), ab 24 Monate: 6.750 € (Bundesanteil: 4.500 €, Herstelleranteil: 2.250 €) > 40.000 € bis maximal 65.000 € bei einer Leasingdauer ab 12 bis einschließlich 23 Monate: 2.250 € (Bundesanteil: 1.500 €, Herstelleranteil: 750 €), ab 24 Monate: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil 1.500 €).
Bei Antragstellung ab dem 01.01.2024 bis einschließlich 31.12.2024 beträgt der Umweltbonus inkl. „Innovationsprämie“ :
a) für den Kauf eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland bis maximal 45.000 €: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil: 1.500 €),
b) im Fall des Leasings eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland bis maximal 45.000 € bei einer Leasingdauer ab 12 bis einschließlich 23 Monate: 2.250 € (Bundesanteil: 1.500 €, Herstelleranteil: 750 €), ab 24 Monate: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil: 1.500 €),
Bitte beachten Sie, dass diese Hinweise lediglich Ihrer Information dienen und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus inkl. „Innovationsprämie“ sowie sämtliche Zuwendungsvoraussetzungen für die Beantragung des Bundesanteils sind in der auf der Website des BAFA (https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html) abrufbaren Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der „Innovationsprämie“ bzw. des Umweltbonus. Der Erhalt des Bundesanteils erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Umweltbonus endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel, laut der aktuellen Förderrichtlinie spätestens jedoch am 31.12.2024.