NRW-FÖRDERUNG PROGRES.NRW: 
AUSBAU DER NICHT-ÖFFENTLICHEN 
LADEINFRASTRUKTUR 
WIRD WEITER FORCIERT 

Nordrhein-Westfalen belohnt Anstrengungen in Sachen Elektromobilität mit großzügigen Förderungen. Ihr neuester Streich: die Förderung öffentlicher und nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur (Förderrichtlinie progres.nrw). Dabei kommen nicht nur Hausbesitzer, Flottenbetreiber und Kommunen auf ihre Kosten. Die Zuschüsse für nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur gelten auch für Ladepunkte an Stellplätzen für Beschäftigte, für Mietende von Wohngebäuden sowie an Eigentumswohnanlagen. Anders als etwa die aktuelle KfW-Förderung, welche sich auf Unternehmen und Kommunen beschränkt, bietet die NRW-Förderung damit eine echte Chance für private E-Autofahrer. 

WER KANN EINEN FÖRDERANTRAG FÜR EINE NICHT-ÖFFENTLICHE LADESTATION STELLEN? 

Antragsberechtigt sind 

  • natürliche Personen als Privatpersonen (z. B. Mieter oder Vermieter), Wohnungseigentumsgemeinschaften, freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen 

  • Personengesellschaften 

  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts 

  • Gemeinden, Gemeinde- und Zweckverbände (nach GkG NRW) sowie kommunale Betriebe, die keine wirtschaftlichen Tätigkeiten i. S. d. europäischen Beihilferechts ausüben 

Was gilt als Ladestation? 

Ladestationen im Sinne der NRW-Förderung sind alle nicht-mobilen, steuerbaren Wallboxen mit einem oder mehreren Ladepunkten, unabhängig vom Modell. 

Wichtig: Der Förderantrag muss vor Vertragsabschluss, also vor dem Kauf und der Installation der Wallbox, gestellt werden.

Jetzt Wallbox finden  

WELCHE KOSTENPUNKTE WERDEN GEFÖRDERT? 

Im Prinzip werden bei der NRW-Förderung für nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur sämtliche Kosten gefördert, die bei einer Ladestation anfallen können. Dazu gehören neben der Ladesäule bzw. der Wallbox inklusive angeschlagenem Kabel, Leistungselektronik sowie Authentifizierungs- und Bezahlsystemen auch 

  • ein Lastmanagement, 

  • Energiemanagementsysteme, 

  • Parkplatzmarkierungen, 

  • ein entsprechender Anfahrschutz sowie die Beleuchtung, 

  • Arbeiten in den Bereichen Tiefbau, Fundament und Wiederherstellung der Oberfläche, 

  • die Montage und Inbetriebnahme, 

  • der Netzanschluss bzw. 

  • die Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses. 

DIESE VORAUSSETZUNGEN MÜSSEN ERFÜLLT SEIN 

Die Ladesäule muss über eine Ladeleistung von mindestens 11 kW verfügen und eine bidirektionale Datenübertragungsschnittstelle sowie ein zur Ansteuerung erforderliches Kommunikationsprotokoll haben. 

Die Stromherkunft legt fest, wer von etwaigen Zuschüssen profitieren kann, und ist zudem ausschlaggebend für die Höhe der Förderung (s. u.). 

DIE FÖRDERHÖHE IM ÜBERBLICK 

Einfamilienhausbesitzer u. a. erhalten die NRW-Förderung für nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur nur in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Erneuerbaren-Energien-Anlage (Photovoltaikanlage). Diese muss über eine Nennleistung von mindestens zwei kW je Ladepunkt bei einer Ladeleistung von weniger als 50 kW pro Ladepunkt verfügen. 

Arbeitgeber, Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Eigentümer innerhalb einer WEG hingegen erhalten die NRW-Förderung für Ladepunkte an Stellplätzen für Beschäftigte, für Mietende von Wohngebäuden oder an Eigentumswohnungsanlagen (< 50 kW) auch ohne Erneuerbare-Energien-Anlage: 

Antragsteller 

< 50 kW ohne neue EE-Anlage 

< 50 kW mit neuer EE-Anlage 

Natürliche Personen 

1.000 € 

1.500 € 

Personengesellschaften 

1.000 € 

1.500 € 

Juristische Personen 

1.000 € 

1.500 € 

Die Förderung darf die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. 

Hinweis: Auch Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und kommunale Betriebe sind berechtigt, die Förderung zu beantragen. Die Förderhöhe beträgt hier 1.500 Euro je Ladepunkt. Dabei ist unerheblich, ob mit oder ohne EE-Anlage. 

WEITERE NEUIGKEITEN LESEN

vom 25.04.2025

DER NEUE SMART #5: JETZT BESTELLBAR

smart präsentiert mit dem smart #5 das erste vollelektrische Premium-Mittelklasse-SUV. Das Modell vereint Innovationen, Nachhaltigkeit und ein modernes Design und ist in verschiedenen Ausstattungslinien erhältlich. Mit einer 800-Volt-Plattform bietet der smart #5 eine herausragende Ladegeschwindigkeit und hohe Reichweite.

Neuigkeiten lesen

vom 23.04.2025

MERCEDES-BENZ E-VITO: JETZT MIT 90 KWH BATTERIE

Wer umweltbewusst fahren möchte und einen reinen Stromer sucht, der nützlich und elegant zugleich ist, ist mit dem Mercedes-Benz eVito gut beraten. Um eine größere Kundenbreite anzusprechen, gibt es ihn nun auch mit einer größeren Batteriekapazität und einer Reichweite von bis zu 480 km.  

Neuigkeiten lesen

vom 21.04.2025

MERCEDES ME CHARGE WIRD ZU MB.CHARGE PUBLIC 

MB.CHARGE Public ersetzt den bisherigen Ladedienst Mercedes me Charge und ermöglicht Ihnen als E-Fahrer den Zugang zu mehr als 2,3 Millionen Ladepunkten bei über 1.600 Ladesäulenbetreibern weltweit. Als erster Automobilhersteller weltweit ermöglicht es Mercedes-Benz seinen Kunden und Kundinnen außerdem Ladesäulen im Voraus zu reservieren. So wird Elektromobilität noch attraktiver!

Neuigkeiten lesen

vom 18.04.2025

AUTONOMES FAHREN: MARKIERUNGSLEUCHTEN GENEHMIGT

Mercedes-Benz bleibt weiterhin Vorreiter im autonomen Fahren: Neben den USA ist Deutschland das erste Land, in dem die Erprobung von speziellen Markierungsleuchten für DRIVE PILOT genehmigt wurde. Bisher dürfen die türkisen Leuchten auch ausschließlich nur zu Erprobungszwecken genutzt werden. Erfahren Sie hier mehr. 

Neuigkeiten lesen

vom 16.04.2025

CONNECT CONVENTION 2025: DIGITALE INNOVATIONEN IM FOKUS

Vom 25. bis 27. März 2025 haben wir die Connect Convention exklusiv für unsere Mitarbeitenden in Osnabrück, Bielefeld und Münster ausgerichtet. Über 200 Kolleginnen und Kollegen aus allen Bereichen waren dabei, um tiefer in die Welt der digitalen Extras von Mercedes-Benz einzutauchen und deren Chancen sowie Möglichkeiten kennenzulernen.

Neuigkeiten lesen

vom 14.04.2025

HYUNDAI INSTER IST PREIS-REICHWEITEN SIEGER 

Der neue Hyundai INSTER bietet im Kleinwagen-Segment die höchste Reichweite für den geringsten Preis. Bis zu 370 Kilometer kann der INSTER zurücklegen und ist somit alltagstauglicher als andere Fahrzeuge des gleichen Segments. 

Neuigkeiten lesen

vom 11.04.2025

DIE HU-PLAKETTE KURZ ERKLÄRT

Jedes zugelassene Fahrzeug benötigt sie: die HU- Plakette, umgangssprachlich auch TÜV-Plakette genannt. Doch was genau sagt diese eigentlich aus und wie liest man sie richtig? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Neuigkeiten lesen

vom 09.04.2025

MERCEDES-BENZ EQE BEKOMMT EINE 90,5 KWH BATTERIE

Bisher war der EQE 300 (EQE 300| Energieverbrauch kombiniert: 15,9 kWh/100 km | CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km | CO₂-Klasse: A) der einzige EQE mit einem 89 kWh Akku. Nun erhält der EQE 300 einen neue Batterie, sodass die Reichweite auf 664 km steigt.

Neuigkeiten lesen

vom 09.04.2025

INDUKTIVES LADEN: OHNE LADEKABEL MT DEM E-AUTO UNTERWEGS

Das E-Auto laden und das ganz ohne Kabel und Stecker? Das induktive Laden könnte eine große Rolle in der Elektromobilität spielen und das Thema vielen AutofahrerInnen schmackhaft machen. Doch wie funktioniert diese Technologie? Welche Vor- und Nachteile bringt das induktive Laden mit sich? Wir haben uns mit der Thematik beschäftigt und fassen für Sie in diesem Artikel die wichtigsten Fakten zusammen.

Neuigkeiten lesen

vom 04.04.2025

SMART #5 UPDATE 

Europapremiere: smart präsentiert mit dem smart #5 das erste vollelektrische Premium-Mittelklasse-SUV. Das Modell vereint Innovationen, Nachhaltigkeit und ein modernes Design und ist ab dem 24. April bestellbar. Mit einer 800-Volt-Plattform bietet der smart #5 eine herausragende Ladegeschwindigkeit und hohe Reichweite.

Neuigkeiten lesen

copyright: Mercedes-Benz Group