HYUNDAI.
UNSER QUALITÄTS-
UND GARANTIEVERSPRECHEN
BEI BERESA.

Hyundai verspricht seinen Kunden Qualität – egal ob es sich um das Fahrzeug, den Lack oder die Mobilität handelt.

Dieses Garantieversprechen ist an das Fahrzeug gebunden, nicht an den Erstkäufer. So bleibt der Wert Ihres Hyundais möglichst lange erhalten. Ob 3.000 Kilometer oder 30.000 Kilometer pro Jahr – die Garantie ist in den ersten fünf bzw. acht Jahren ohne Kilometerlimit. Die Garantie variiert nur nach Modell. In der Regel gilt sie für Modelle mit konventionellem Antrieb oder Hybridantrieb fünf Jahre und für vollelektrische Fahrzeuge ganze acht Jahre. Damit möchte der Automobilhersteller seine Vision einer nachhaltigen Mobilität verdeutlichen und den Umstieg auf Elektromobilität erleichtern.

Die aufgeführten Garantien gelten für Hyundai-Modelle, welche bei einem autorisierten Hyundai-Vertragspartner auf dem Gebiet des europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz erworben werden.

Hyundai sorgt mit dem Qualitätsversprechen für Vertrauen und Kundenfreundlichkeit. Das Streben nach hoher Qualität und Haltbarkeit ist dabei die Basis.

Apropos Qualität und Haltbarkeit – bei Testfahrten beweisen sich alle Modelle unter Extrembedingungen. Hier werden die Fahrzeuge einer Belastung ausgesetzt, welche um das 10- bis 15-fache höhere ist als die im gewöhnlichen Straßenverkehr. Die Erprobung der Dauerhaltbarkeit umfasst rund 10.000 km auf der Nordschleife des Nürburgrings, was ca. 480 Runden entspricht.   

Garantieversprechen

 

Modell

Fahrzeuggarantie

Lackgarantie***

Garantie gegen Durchrostung

Hochvolt- Batterie

48-Volt-Hybrid Batterie

Mobilitäts-garantie

Kilometer unbegrenzt

Kilometer unbegrenzt

Kilometer unbegrenzt

8 Jahre bis km

Kilometer unbegrenzt

abhängig von der Fzg.-Garantie

BAYON

5 Jahre

5 Jahre

12 Jahre

-

5 Jahre

5 Jahre

STARIA

3 Jahre

2 Jahre

10 Jahre

-

-

3 Jahre

i10

5 Jahre

5 Jahre

12 Jahre

-

-

5 Jahre

i20/i20 N

5 Jahre

5 Jahre

12 Jahre

-

5 Jahre

5 Jahre

i30/i30 N

5 Jahre

5 Jahre

12 Jahre

-

5 Jahre

5 Jahre

IONIQ Elektro

8 Jahre***

5 Jahre

12 Jahre

200.000

-

8 Jahre

IONIQ HEV/PHEV

5 Jahre

5 Jahre

12 Jahre

200.000

-

8 Jahre

IONIQ 5

8 Jahre

5 Jahre

12 Jahre

160.000

-

8 Jahre

KONA/ KONA N

5 Jahre

5 Jahre

12 Jahre

-

5 Jahre

5 Jahre

KONA Elektro

8 Jahre***

5 Jahre

12 Jahre

160.000

-

8 Jahre

KONA HYBRID

5 Jahre

5 Jahre

12 Jahre

200.000

-

8 Jahre

NEXO 

5 Jahre

5 Jahre

12 Jahre

200.000

-

8 Jahre

SANTA FE

5 Jahre

5 Jahre

12 Jahre

-

-

5 Jahre

SANTA FE HEV/PHEV

5 Jahre

5 Jahre

12 Jahre

160.000

-

8 Jahre

TUCSON

5 Jahre

5 Jahre

12 Jahre

-

5 Jahre

5 Jahre

TUCSON HEV/PHEV

5 Jahre

5 Jahre

12 Jahre

160.000

-

8 Jahre

IONIQ 6 8 Jahre 5 Jahre 12 Jahre 160.000 - 8 Jahre

 

HYUNDAI ANSCHLUSSGARANTIE

Ab sofort sind mehrstufig wählbare Garantieerweiterungspakete bis zu zehn Jahren abschließbar.

Dabei muss die Anschlussgarantie nicht direkt beim Neuwagenkauf mit abgeschlossen werden, alle Anschlussgarantie-Pakete sind bis zum letzten Tag der Werksgarantie verfügbar. Die Neuwagenanschlussgarantie ist – egal ob Baugruppen- oder Komplettgarantie – bis einschließlich des achten Jahres wahlweise in Ein-, Zwei- oder Dreijahrespaketen buchbar.

Komplettgarantie

Die Komplettgarantie ist eine Erweiterung der 5-jährigen Herstellergarantie um weitere 3 Jahre. Maximal jedoch bis zu einer Laufleistung von 200.000 Kilometern.

Baugruppengarantie

Die Baugruppengarantie umfasst die wesentlichen Bestandteile des Fahrzeuges: Motor, Getriebe, Bremsen, Abgasanlage, Lenkung, Kraftstoffanlage, Kraftübertragung, Elektrik, Klimaanlage und die Sicherheitssysteme.

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*** Fahrzeuggarantie ohne Aufpreis und ohne Kilometerlimit: Die Hyundai Herstellergarantie mit 5 Jahren Fahrzeuggarantie (3 Jahre für serienmäßiges Car-Audio-Gerät inkl. Navigation bzw. Multimedia sowie für Typ-2-Ladekabel und 2 Jahre für die Bordnetzbatterie), 5 Jahren Lackgarantie (gemäß den jeweiligen Bedingungen im Garantie- und Serviceheft), 5 kostenlosen Sicherheits-Checks in den ersten 5 Jahren gemäß Hyundai Sicherheits-Check-Heft. Die 5-jährige Herstellergarantie für das Fahrzeug gilt nur, wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler an einen Endkunden verkauft wurdea.

Ohne Aufpreis und ohne Kilometerlimit greift für den KONA Elektro, IONIQ 5 und IONIQ Elektro im Anschluss an die Hyundai Herstellergarantie zusätzlich die 3-jährige Anschlussgarantie der Real Garant Versicherung AG (Marie-Curie-Straße 3, 73770 Denkendorf). Die Leistungen der Anschlussgarantie weichen von der Herstellergarantie ab (Details hierzu für den KONA Elektro unter https://www.hyundai.de/garantiebedingungen, für den IONIQ 5 unter https://www.hyundai.de/garantiebedingungen-ioniq5 und für den IONIQ Elektro unter https://www.hyundai.de/garantiebedingungen-ioniq).

a Unter „Endkunde“ ist eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person zu verstehen, die (I) ein Hyundai Neufahrzeug von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs erwirbt oder die (II) ein Hyundai Fahrzeug erwirbt, das ursprünglich durch eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Wiederverkaufs gekauft wurde.