
HYUNDAI.
UNSER QUALITÄTS-
UND GARANTIEVERSPRECHEN
BEI BERESA.
Hyundai verspricht seinen Kunden Qualität – egal ob es sich um das Fahrzeug, den Lack oder die Mobilität handelt.
Dieses Garantieversprechen gilt für das Fahrzeug selbst, nicht nur für den Erstkäufer. Ob 3.000 Kilometer oder 30.000 Kilometer pro Jahr – die Garantie ist in den ersten fünf bzw. acht Jahren ohne Kilometerlimit. Die Garantie variiert nur nach Modell – in der Regel gilt sie für Modelle mit konventionellem Antrieb oder Hybridantrieb fünf Jahre und für vollelektrische Fahrzeuge ganze acht Jahre.
Die aufgeführten Garantien gelten für Hyundai-Modelle, welche bei einem autorisierten Hyundai-Vertragspartner auf dem Gebiet des europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz erworben werden.
Hyundai sorgt mit dem Qualitätsversprechen für Vertrauen und Kundenfreundlichkeit und will somit helfen, den Umstieg auf Elektromobilität zu erleichtern. Das Streben nach hoher Qualität und Haltbarkeit ist die Basis dieses Versprechens.
Zudem beweisen sich bei Testfahrten alle Modelle unter Extrembedingungen, welche eine 10- bis 15-fach höhere Belastung bieten als der gewöhnliche Straßenverkehr es tut. Die Erprobung der Dauerhaltbarkeit umfasst rund 10.000 km auf der Nordschleife des Nürburgrings, was ca. 480 Runden entspricht.

Garantieversprechen
|
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Modell |
Fahrzeuggarantie |
Lackgarantie*** |
Garantie gegen Durchrostung |
Hochvolt- Batterie |
48-Volt-Hybrid Batterie |
Mobilitäts-garantie |
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Kilometer unbegrenzt |
Kilometer unbegrenzt |
Kilometer unbegrenzt |
8 Jahre bis km |
Kilometer unbegrenzt |
abhängig von der Fzg.-Garantie |
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BAYON |
5 Jahre |
5 Jahre |
12 Jahre |
- |
5 Jahre |
5 Jahre |
||||||||||||
STARIA |
3 Jahre |
2 Jahre |
10 Jahre |
- |
- |
3 Jahre |
||||||||||||
i10 |
5 Jahre |
5 Jahre |
12 Jahre |
- |
- |
5 Jahre |
||||||||||||
i20/i20 N |
5 Jahre |
5 Jahre |
12 Jahre |
- |
5 Jahre |
5 Jahre |
||||||||||||
i30/i30 N |
5 Jahre |
5 Jahre |
12 Jahre |
- |
5 Jahre |
5 Jahre |
||||||||||||
IONIQ Elektro |
8 Jahre*** |
5 Jahre |
12 Jahre |
200.000 |
- |
8 Jahre |
||||||||||||
IONIQ HEV/PHEV |
5 Jahre |
5 Jahre |
12 Jahre |
200.000 |
- |
8 Jahre |
||||||||||||
IONIQ 5 |
8 Jahre |
5 Jahre |
12 Jahre |
160.000 |
- |
8 Jahre |
||||||||||||
KONA/ KONA N |
5 Jahre |
5 Jahre |
12 Jahre |
- |
5 Jahre |
5 Jahre |
||||||||||||
KONA Elektro |
8 Jahre*** |
5 Jahre |
12 Jahre |
160.000 |
- |
8 Jahre |
||||||||||||
KONA HYBRID |
5 Jahre |
5 Jahre |
12 Jahre |
200.000 |
- |
8 Jahre |
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NEXO |
5 Jahre |
5 Jahre |
12 Jahre |
200.000 |
- |
8 Jahre |
||||||||||||
SANTA FE |
5 Jahre |
5 Jahre |
12 Jahre |
- |
- |
5 Jahre |
||||||||||||
SANTA FE HEV/PHEV |
5 Jahre |
5 Jahre |
12 Jahre |
160.000 |
- |
8 Jahre |
||||||||||||
TUCSON |
5 Jahre |
5 Jahre |
12 Jahre |
- |
5 Jahre |
5 Jahre |
||||||||||||
TUCSON HEV/PHEV |
5 Jahre |
5 Jahre |
12 Jahre |
160.000 |
- |
8 Jahre |
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IONIQ 6 | 8 Jahre | 5 Jahre | 12 Jahre | 160.000 | - | 8 Jahre |
WEITERE NEUIGKEITEN LESEN
*** Fahrzeuggarantie ohne Aufpreis und ohne Kilometerlimit: Die Hyundai Herstellergarantie mit 5 Jahren Fahrzeuggarantie (3 Jahre für serienmäßiges Car-Audio-Gerät inkl. Navigation bzw. Multimedia sowie für Typ-2-Ladekabel und 2 Jahre für die Bordnetzbatterie), 5 Jahren Lackgarantie (gemäß den jeweiligen Bedingungen im Garantie- und Serviceheft), 5 kostenlosen Sicherheits-Checks in den ersten 5 Jahren gemäß Hyundai Sicherheits-Check-Heft. Die 5-jährige Herstellergarantie für das Fahrzeug gilt nur, wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler an einen Endkunden verkauft wurdea.
Ohne Aufpreis und ohne Kilometerlimit greift für den KONA Elektro, IONIQ 5 und IONIQ Elektro im Anschluss an die Hyundai Herstellergarantie zusätzlich die 3-jährige Anschlussgarantie der Real Garant Versicherung AG (Marie-Curie-Straße 3, 73770 Denkendorf). Die Leistungen der Anschlussgarantie weichen von der Herstellergarantie ab (Details hierzu für den KONA Elektro unter https://www.hyundai.de/garantiebedingungen, für den IONIQ 5 unter https://www.hyundai.de/garantiebedingungen-ioniq5 und für den IONIQ Elektro unter https://www.hyundai.de/garantiebedingungen-ioniq).
a Unter „Endkunde“ ist eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person zu verstehen, die (I) ein Hyundai Neufahrzeug von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs erwirbt oder die (II) ein Hyundai Fahrzeug erwirbt, das ursprünglich durch eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Wiederverkaufs gekauft wurde.