GENEHMIGUNG
VON WALLBOXEN.
DAS GILT ES ZU
BEACHTEN.

Gemäß §19 NAV müssen Wandladestationen in der Regel nicht genehmigt, aber dennoch vorab dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Ganz anders sieht es bei Wallboxen mit mehr als 12 kW Leistung aus: Diese sind nicht nur melde- sondern außerdem auch genehmigungspflichtig.

Die Genehmigung einer solchen Installation hängt vom Netz selbst ab. Schließlich müssen Überlastungen oder gar Beschädigungen des Stromnetzes unbedingt vermieden werden. Gibt der Netzbetreiber seine Zustimmung, kann die Installation innerhalb von vier Monaten von einem Elektrofachbetrieb durchgeführt werden.

 

Wichtig: Im Falle einer Absage ist es möglich, veraltete Leitungen, Sicherungen oder andere Schwachstellen auf eigene Kosten zu beseitigen!

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