EQC | Energieverbrauch kombiniert: 25-21,3 kWh/100 km | CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km | CO₂-Klasse: A [2]

 

WALLBOX-FÖRDERUNG
FÜR UNTERNEHMEN:
SO WOLLEN BMVI UND KFW
E-MOBILITÄT VORANBRINGEN.

Keine Antragstellung möglich – die Förderung 441 wurde eingestellt

Ab sofort können Sie keine Anträge mehr stellen.

Bereits eingereichte Anträge sind nicht betroffen:

Haben Sie Ihren Antrag schon gestellt? Wenn Sie dabei alle Fördervoraus­setzungen erfüllt haben, erhalten Sie in den nächsten Tagen eine Antrags­bestätigung – damit ist Ihr Zuschuss reserviert.

Haben Sie schon eine Zusage erhalten? Dann ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert. Wir zahlen ihn aus, sobald Sie die entsprechenden Nachweise erbracht haben.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine neue Förderung für Elektromobilität ins Leben gerufen. Künftig können Unternehmen und Einzelunternehmer, Freiberufler, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Zuschuss für den Kauf und die Installation nicht öffentlich zugänglicher Ladestationen beantragen. An diesen Stationen können Firmenfahrzeuge sowie Privatfahrzeuge von Beschäftigten aufgeladen werden.

DAS WIRD GEFÖRDERT

Ladestationen, an denen gewerblich oder kommunal genutzte E-Autos sowie Privatfahrzeuge von Beschäftigten aufgeladen werden können, werden über die KfW-Programme 441 (Unternehmen) und 439 (Kommunen) großzügig bezuschusst.

Gefördert werden dabei

  • der Kauf von Ladestationen mit bis 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
  • der Einbau und Anschluss inkl. aller Installationsarbeiten
  • Energiemanagement-Systeme zur Steuerung von Ladestationen

Voraussetzung: Für die Ladestationen wird ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt.

SO HOCH FÄLLT DIE FÖRDERUNG AUS

Unternehmen (Programm 441)

Möglich sind hier max. 900 Euro pro Ladepunkt, sofern die Gesamtkosten mind. 1.285,71 Euro betragen. Liegen die Gesamtausgaben niedriger, gibt es keine Förderung. Anders ist es bei Ladestationen mit mehreren Ladepunkten: Liegen die Gesamtkosten unter 1.285,71 Euro je Ladepunkt, wird der Zuschuss auf 70 % der Gesamtkosten reduziert. Bei Kosten i. H. v. 2.000 Euro beispielsweise sind somit max. 1.400 Euro Zuschuss möglich.

Kommunen (Programm 439)

Der Zuschuss beträgt max. 900 Euro je Ladepunkt. Anders als bei Unternehmensflotten muss die Zuschusssumme mind. 9.000 Euro betragen. Daher empfiehlt es sich, mind. 10 Ladepunkte in einem Antrag zu bündeln. Die Gesamtkosten müssen mind. 12.857,14 Euro betragen.
Belaufen sich die Kosten für die Ladestation auf mindestens 12.957,14 Euro, die Kosten je Ladepunkt jedoch auf unter 900 Euro, so beträgt der Zuschuss 70 % der förderfähigen Kosten:
Bei Gesamtkosten i. H. v. 20.000 Euro beispielsweise sind max. 14.000 Euro möglich.

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