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NRW FÄHRT VOR:
NORDRHEIN WESTFALEN
FÖRDERT ELEKTROMOBILITÄT 
FÜR ALLE

Der Umstieg auf die Elektromobilität wird großzügig gefördert – nicht nur von der Bundesregierung, sondern beispielsweise auch regional im Beresa-Gebiet vom Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW-Förderung “Emissionsarme Mobilität”). Davon profitieren sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Kommunen. Welche Aspekte der E-Mobilität dabei von wem gefördert werden und in welcher Höhe verraten wir Ihnen nachfolgend. 
Wichtig: Der Antrag zur NRW-Förderung muss jeweils vor Vertragsabschluss gestellt werden. 

PRIVAT E-AUTO FAHREN IN NRW

Die Landesförderung NRW bezuschusst EigentümerInnen von Mietgebäuden und Wohnungseigentümergemeinschaften, welche sich professionell zu ihren individuellen Möglichkeiten in Sachen Elektromobilität beraten lassen möchten (Umsetzungsberatung und -konzepte). Dazu zählen 

  • die Beschaffung von E-Fahrzeugen, 
  • der Aufbau von Ladeinfrastruktur
  • finanzielle und rechtliche Aspekte. 

Die Beratung muss neutral und unabhängig sein. Qualifiziert sind BeraterInnen mit Referenzen in den Bereichen Mobilitätskonzepte, Elektromobilitätsberatung, Flottenmanagement oder vergleichbare Bereiche. 
Antragsberechtigt sind Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Voraussetzung dafür ist, dass die Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaften über Gebäude mit mindestens vier Wohneinheiten verfügen müssen. Die maximale Förderquote beträgt 50% und die maximale Förderhöhe liegt bei 15.000€.  Hier gelangen Sie zur Antragsstellung. 

AUF DIESEN EBENEN WERDEN PRIVATPERSONEN UNTERSTÜTZT:

Bundesebene

Umweltbonus für neue und gebrauchte E-Fahrzeuge (nach der Zulassung) 
Förderhöhe (inkl. Innovationsprämie): bis zu 9.000 € 

Kommunale Ebene

Zusätzlich zur Förderung durch den Bund und das Land NRW: eigene Förderprogramme von Städten und Gemeinden 

SONSTIGE FÖRDERUNGEN 

- Förderung durch einzelne Energieversorgungsunternehmen 
- Steuerliche Vorteile: z. B. Befreiung von der Kfz-Steuer bis 2030 für reine E-Autos, reduzierte Dienstwagenbesteuerung, geringere Besteuerung des geldwerten Vorteils, Steuerbefreiung für das Laden am Arbeitsplatz 
​​​​​​​- THG-Quote: Verkauf der beim Fahren erzielten CO2-Einsparung an Mineralölkonzerne (reine E-Autos) -> siehe Kaufberatung 

NRW-FÖRDERUNG FÜR UNTERNEHMEN

Das Land NRW bezuschusst Kauf, Leasing und Langzeitmiete rein elektrischer Nutzfahrzeuge. Dazu zählen neben batterieelektrischen auch Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge. 
Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Freiberufler oder Gewerbetreibende, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften in NRW. 

 

 

VORGEHEN (GILT FÜR SÄMTLICHE NRW-FÖRDERPROGRAMME):

  1. Informationen zum Elektrofahzeug einholen 
  2. Angebot vom Automobilhändler einholen 
  3. NRW-Förderung beantragen 
  4. Verwendungsnachweis/ Auszahlungsantrag ausfüllen 

 

FAQ ÜBER FÖRDERUNG VON UNTERNEHMEN 

Anschaffung E-Lastenräder 

Das Land NRW fördert auch den Erwerb von Elektrolastenfahrrädern. Diese müssen 

  • fabrikneu sein, 
  • eine Nutzlast von mind. 70 kg (ohne Fahrer) haben und 
  • über einen verlängerten Radstand / eine unlösbar mit dem Fahrrad verbundene Transportmöglichkeit verfügen. 

Die Förderung gilt für Freiberufler, Gewerbetreibende, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und Personengesellschaften mit max. 200.000 € De-minimis-Beihilfen in drei Steuerjahren und beläuft sich auf bis zu 30 %, max. 2.100 €, für höchstens fünf Lastenräder jährlich. 
Auch Kommunen können durch die Förderung Zuschüsse für den Erwerb von Elekrolastenfahrräder erhalten. Die Förderhöhe beläuft sich für Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Betriebe (nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten) auf bis zu 60 %, max. 4.200 €, für höchstens fünf Lastenräder jährlich. 
Wichtig: Ab einer Nutzlast von 120 kg kann zusätzlich die Bundesförderung (E-Lastenrad-Richtlinie) genutzt werden.

NRW-FÖRDERUNG FÜR DIE ANSCHAFFUNG VON E-FAHRZEUGEN IN KOMMUNEN

Neben Unternehmen sind auch Kommunen auf finanzielle Unterstützung beim Ausbau der Elektromobilität angewiesen. Aus diesem Grund fördert das Land Nordrhein-Westfalen den Kauf, die Langzeitmiete (mit Mietsonderzahlung) und das Leasing (mit Leasingsonderzahlung) von 

  • batterieelektrischen Fahrzeugen und 
  • Brennstoffzellenfahrzeugen 

der Fahrzeugklassen L6E, L7E, M1, N1 und N2 (zulässige Gesamtmasse unter 7,5 Tonnen). 
Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Betriebe. 
Wichtig: Die Fahrzeuge müssen für den nicht-wirtschaftlichen Gebrauch in Kommunen bestimmt sein. 

FAQ ÜBER FÖRDERUNGEN IN KOMMUNEN

BERATUNG UND KONZEPTE

Die Landesförderung NRW bezuschusst EigentümerInnen von Mietgebäuden und Wohnungseigentümergemeinschaften, welche sich professionell zu ihren individuellen Möglichkeiten in Sachen Elektromobilität beraten lassen möchten (Umsetzungsberatung und -konzepte). Dazu zählen 

  •  die Beschaffung von E-Fahrzeugen, 
  •  der Aufbau von Ladeinfrastruktur sowie finanzielle und rechtliche Aspekte. 

Die Beratung muss neutral und unabhängig sein. Qualifiziert sind BeraterInnen mit Referenzen in den Bereichen Mobilitätskonzepte, Elektromobilitätsberatung, Flottenmanagement oder vergleichbare Bereiche. 
Genau wie Vermieter und Eigentümergemeinschaften können sich auch Unternehmer zu ihren individuellen Möglichkeiten in Sachen Elektromobilität beraten lassen. 
Neben Privatpersonen und Unternehmern bezuschusst das Land Nordrhein-Westfalen neutrale und unabhängige Umsetzungsberatungen und -konzepte zum Thema E-Mobilität. 
Gefördert werden auch hier die Analyse, die Ladeinfrastrukturplanung, finanzielle und rechtliche Aspekte sowie die Fahrzeugbeschaffung. 

Drei Personen Beratung

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