WICHTIGER HINWEIS.
Ab 1. Oktober 2024 tritt in Deutschland eine wichtige Änderung in der Winterreifenregelung in Kraft. Zukünftig müssen alle Fahrzeuge bei winterlichen Bedingungen mit Reifen ausgestattet sein, die das “Alpine”-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, auf der Reifenflanke tragen. Diese Änderung unterstreicht die Notwendigkeit, Reifen zu verwenden, die speziell für winterliche Bedingungen konzipiert sind und die gesetzlichen Anforderungen der situativen Winterreifenpflicht erfüllen. Es dürfen also keine Winter- und Ganzjahresreifen mehr bei winterlichen Bedingungen genutzt werden, welche ausschließlich mit der alten M+S-Kennzeichnung ausgestattet sind. Bei einem Verstoß wird ein Bußgeld von mindestens 60 Euro fällig, behindert man andere Verkehrsteilnehmer aufgrund falscher Bereifung, steigt das Bußgeld auf 80 Euro.
Hinweis:
Wir empfehlen Ihnen das Wuchten der Räder für eine gleichmäßige Abnutzung des Reifenprofils sowie für eine bessere Laufleistung und einen geringeren Verschleiß aller Komponenten wie Lenkachse und Radaufhängung. So können hohe Reparaturkosten gespart werden.