Wann muss mein Fahrzeug zur HU/AU?
Der nächste HU/AU Termin wird sowohl im Fahrzeugschein notiert, als auch auf der Prüfplakette am hinteren Kennzeichenschild. Die Zahl in der Mitte steht für das Jahr und die senkrecht stehende Zahl gibt den Monat an. Für Neufahrzeuge ist die HU erstmals drei Jahre nach Erstzulassung fällig, danach alle zwei Jahre. Mietwagen und Taxis müssen jährlich zur HU.
NACHUNTERSUCHUNG
Sollte eine Nachuntersuchung aufgrund eines erheblichen Mangels notwendig sein, übernehmen wir die Kosten* für Sie.