
Wann muss mein Fahrzeug zur HU/AU?
Der nächste HU/AU Termin wird im Fahrzeugschein notiert, als auch auf der Prüfplakette am hinteren Kennzeichenschild. Die Zahl in der Mitte steht für das Jahr, die senkrecht stehende Zahl gibt den Monat an. Für Neufahrzeuge ist die HU erstmals 3 Jahre nach Erstzulassung fällig, danach alle zwei Jahre. Mietwagen und Taxi müssen jährlich zur HU.

NACHUNTERSUCHUNG
Sollte eine Nachuntersuchung aufgrund eines erheblichen Mangels notwendig sein, übernehmen wir die Kosten* für Sie.