ZERTIFIKATSSCHULUNG
SACHKUNDE BEI ARBEITEN
AN KLIMAANLAGEN

 

Seit dem 01.08.2008 gilt die Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Dies bedeutet für Kfz-Betriebe: Alle Personen, die Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen reparieren oder warten, müssen die Sachkunde für diese Tätigkeiten nachweisen.

Nach erfolgreicher Teilnahme erhält der Teilnehmer*innen ein Zertifikat, mit dem die gesetzliche geforderte Sachkunde bei Arbeiten an Klimaanlagen nach der gültigen EU-Verordnung nachgewiesen wird.

Der Sachkundenachweis ist anerkannt nach § 5 Abs.2 und 3 Chem.-Klimaschutz.-Verordnung in Verbindung mit den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 307/2008

Inhalte:

Verordnung (EG) Nr. 517/2014, Richtlinie 2006/40/EG
Verordnung (EG) Nr. 307/2008, ChemKlimaschutzV
Verordnung (EG) Nr. 706/200
Physikalische Grundlagen der Klimatechnik
Aufbau einer Kälteanlage, Funktion Kältemittelkreislauf Eingesetzte Kältemittel in der Klimaanlage
Arbeiten mit einer Service- und Recyclingstation
Durchführung einer Anlagenwartung
Arbeitssicherheits-Vorschriften

DAUER: 1 Tag

BEGINN: 8:30 Uhr ENDE: 16:00 Uhr

SCHULUNGSORT: BERESA Bielefeld

KOSTEN: 219€ p.P.*

LEISTUNGEN: Sachkundenachweis nach den gestzl. Bestimmungen, Teilnehmerunterlage, Zertifikat, Verpflegung.

*Nettobetrag zzgl. MwSt.

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