TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DAS GEWINNSPIEL

§ 1 Gewinnspiel
(1) Das Gewinnspiel wird von der Beresa GmbH & Co. KG, der Beresa OWL GmbH & Co. KG, der AHP GmbH & Co. KG, der AHL GmbH & Co. KG und der AHF GmbH & Co. KG durchgeführt.
(2) Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie das Gewinnspielformular unter www.beresa.de/gewinnspiel vollständig ausfüllt und die Newsletteranmeldung bestätigt.
(3) Die Verantwortung für Änderungen der Kontaktdaten der TeilnehmerInnen, insbesondere der Adresse und der E-Mail-Adresse, liegen bei den TeilnehmerInnen.
(4) Der Preis für das Gewinnspiel sind zwei Tickets für das DFB Pokal Finale: Bielefeld vs. Stuttgart am 24.05.2025 in Berlin am Austragungsort Olympiastadion inkl. einem Genesis GV70 mit dem Wochenend Vermietungstarif (Freitag 23.05. 12:00 Uhr bis Montag 26.05. 09:00 Uhr). Abgeholt und zurückgegeben wird das Fahrzeug am Standort: BERESA Bielefeld.
(5) Beresa GmbH & Co. KG, der Beresa OWL GmbH & Co. KG, der AHP GmbH & Co. KG, der AHL GmbH & Co. KG und der AHF GmbH & Co. KG übernehmen keine durch die Gewinnerin/den Gewinner verursachten Kosten für Anfahrt (z.B. Sprit) oder Aufenthalt vor Ort (z.B. Hotel). 

§ 2 TeilnehmerInnen
(1) Teilnahmeberechtigt sind Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres mit Wohnsitz in Deutschland.
(2) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen und der eingetragene Fahrer, die eingetragener Fahrerin einen gültigen Führerschein besitzt und mind. 21 Jahre alt ist. Andernfalls kann ein Ausschluss gemäß § 3 erfolgen. Bei der Fahrt mit dem Genesisfahrzeug gelten die Probefahrtbedingungen.
(3) Jede Person darf nur einmal am jeweiligen Gewinnspiel teilnehmen.
 

§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel/von Aktionen
(1) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Beresa GmbH & Co. KG, der Beresa OWL GmbH & Co. KG, der AHP GmbH & Co. KG, der AHL GmbH & Co. KG und der AHF GmbH & Co. KG das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
(3) Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Personenangaben macht insbesondere auch, wenn der Fahrer keinen gültigen Führerschein besitzt und nicht älter als 21 Jahre ist.
(4) Ausgeschlossen werden des Weiteren Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben.

§ 4 Durchführung und Abwicklung
(1) Die Gewinnerin/der Gewinner wird von der Beresa GmbH & Co. KG, der Beresa OWL GmbH & Co. KG, der AHP GmbH & Co. KG , der AHL GmbH & Co. KG und der AHF GmbH & Co. KG per Email benachrichtigt und kann auf den Portalen von der Beresa GmbH & Co. KG, der Beresa OWL GmbH & Co. KG, der AHP GmbH & Co. KG, der AHL GmbH & Co. KG und der AHF GmbH & Co.KG namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich die Gewinnerin/der Gewinner ausdrücklich einverstanden.
(2) Meldet sich die Gewinnerin/der Gewinner nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los eine neue Gewinnerin/ ein neuer Gewinner ermittelt. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von 7 Tagen nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person der Gewinnerin/des Gewinners liegen, erfolgen kann.
(3) Die Teilnahme ist nur durch das Ausführen aller oben genannten Aufgaben möglich. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklären die TeilnehmerInnen ihr Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels. Die Teilnahme ist innerhalb der im Gewinnspiel angegebenen Zeiten, oder bis zu einem spätestens bestimmten Zeitpunkt möglich.
(4) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.
(5) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
(6) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an beresa.de zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.
(7) Das Gewinnspiel läuft bis zum 09.05.2025 (10:00 Uhr).
(8) Die Gewinnerin/der Gewinner wird per Zufallsziehung ermittelt und bis zum 12.05.2025 kontaktiert.
(9) Insgesamt wird ein Gewinn vergeben.

§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Die Beresa GmbH & Co. KG, der Beresa OWL GmbH & Co. KG, der AHP GmbH & Co. KG, der AHL GmbH & Co. KG und der AHF GmbH &Co. KG behalten sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat die Beresa GmbH & Co. KG, der Beresa OWL GmbH & Co. KG, der AHP GmbH & Co. KG, der AHL GmbH & Co. KG und der AHF GmbH & Co. KG zudem das Recht, das Gewinnspiel nach ihrem Ermessen zu modifizieren.

§ 6 Datenschutz
(1) Um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, die geltenden Teilnahmebedingungen zu akzeptieren.
(2) Die TeilnehmerInnen erklären sich außerdem damit einverstanden, dass er auf die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse Nachrichten im Zusammenhang mit der Firma Beresa GmbH & Co. KG, der Beresa OWL GmbH & Co. KG, der AHP GmbH & Co. KG, der AHL GmbH & Co. KG  und der AHF GmbH & Co. KG erhalten darf. Im Falle eines Widerrufs werden die TeilnehmerInnen vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Die gesamten Datenschutz-Richtlinien können unter https://www.beresa.de/datenschutz.html abgerufen werden
(3) Widerruf die TeilnehmerInnen diesen Bedingungen oder ziehen sie ihre Einwilligung nachträglich zurück, erlischt der Anspruch auf den Gewinn.

§ 7 Anwendbares Recht

Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich den deutschen Recht.

§ 8 Rechtsweg und Haftung

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Beresa GmbH & Co. KG, der Beresa OWL GmbH & Co. KG, der AHP GmbH & Co. KG, der AHL GmbH & Co. KG und der AHF GmbH & Co. KG haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, -erfassung, -übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet in fremden Telefonleitungen und/ oder anderer Hard- und/oder Software der TeilnehmerInnen und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. Ferner haftet die Beresa GmbH & Co. KG, der Beresa OWL GmbH & Co. KG, der AHP GmbH & Co. KG, der AHL GmbH & Co. KG und der AHF GmbH & Co. KG nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte. Im Übrigen haftet die Beresa GmbH & Co. KG, der Beresa OWL GmbH & Co. KG, der AHP GmbH & Co. KG, der AHL GmbH & Co. KG und der AHF GmbH & Co. KG nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen VertreterInnen, MitarbeiterInnen oder Erfüllungsgehilfen. Die Beresa GmbH & Co. KG, der Beresa OWL GmbH & Co. KG, der AHP GmbH & Co. KG, der AHL GmbH & Co. KG und der AHF GmbH & Co. KG haftet weiter nicht für Schäden, die der Gewinnerin/dem Gewinner oder Angehörigen der Gewinnerin/des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den 3 vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahr lässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil der TeilnehmerInnen ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und TeilnehmerInnen sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.

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