WER ÜBERHOLEN WILL
MUSS DIE SPUR WECHSELN.
DIE ZUKUNFT IST ELEKTRISCH.
WIR AUCH.

Elektromobilität ist die Mobilität der Zukunft – ein Schritt hin zu neuen Technologien und gleichzeitig ein Abschied vom Gewohnten.

Das neue Fahrgefühl begeistert lokal emissionsfrei, leise und mit smartem Design – Kilometer für Kilometer.

Elektromobilität sollte einfach, schnell und bequem sein. Und vor allem: direkt verfügbar. Was es dafür braucht, sind umfassende Lösungen, die intuitiven Zugang zur Ladeinfrastruktur bieten oder das Laden direkt nach Hause bringen. 

Überzeugen Sie sich selbst von den vollelektrischen Modellen und erobern Sie die Welt des neuen Fahrens. Finden Sie alles rund um die neue Marke für Elektromobilität von Mercedes-Benz, smart und Hyundai heraus und erleben Sie die Zukunft schon heute.

ALLES AUF EINEN BLICK

mit Elektro und steuern sparen

Innovationsprämie

größte Vielfalt an Elektroautos: Mercedes-Benz 

MIT ELEKTRO STEUERN SPAREN.

Wer einen E-Dienstwagen zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021 kauft oder least, kommt in den Genuss der neuen „0,5 Prozent-Regelung“. Arbeitnehmer müssen hier für die Versteuerung ihres Firmenwagens, wenn er als geldwerter Vorteil angesehen wird, nur den halben Listenpreis ansetzen. Die Förderung ist übrigens begrenzt und gilt nur innerhalb der genannten drei Jahre. Entscheidend für die geringere Anrechnung beim Finanzamt ist die Anschaffung bis Ende 2021.

Die Begünstigung endet erst bei einem Halterwechsel durch Arbeitnehmer oder wenn der Dienstwagen nicht länger Bestandteil des Betriebsvermögens des Arbeitgebers ist.

Der Vorteil gilt für Batterieelektrofahrzeuge.

INNOVATIONSPRÄMIE: E-MOBILITÄT ZAHLT SICH AUS.

Mercedes-Benz und die Bundesregierung fördern Ihren Einstieg in die Elektromobilität. Die Bundesregierung hat angekündigt, den Bundesanteil am Umweltbonus als neue Innovationsprämie zu verdoppeln. Hiernach erhalten Sie für den Kauf und die Zulassung eines Elektrofahrzeugs eine Förderung von bis zu 9.000 Euro. Die Innovationsprämie gilt nach der Ankündigung für Fahrzeuge, die nach dem 03.06.2020 zugelassen werden und ist befristet bis 31.12.2025.

Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme der Innovationsprämie wird nach erfolgreicher Genehmigung der Europäischen Kommission durch eine auf der Webseite des BAFA (www.bafa.de) abrufbare Richtlinie geregelt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Innovationsprämie.

1Die Informationen gelten vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.

IN DER RUHE UND STILLE LIEGT DIE KRAFT.
ELEKTRISCH FAHREN IN ALLEN FAHRZEUGSEGMENTEN

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