Vertragsmodelle der BLG
Leasing:
Die Beresa-Leasing-Gesellschaft als Eigentümer und Leasinggeber überlässt dem Leasingnehmer ein oder mehrere Fahrzeuge zur Nutzung über einen festen Zeitraum gegen Zahlung einer monatlichen Leasingrate. Es werden zwei Arten von Leasingverträgen unterschieden, der Kilometervertrag und der Andienungsvertrag. Den höchsten Anteil der neu abgeschlossenen Leasingverträge bildet dabei das klassische Leasing mit Kilometerabrechnung.
- Kilometervertrag
Beim Vertragsmodell Leasing mit Kilometerabrechnung werden in der Regel Laufzeiten zwischen 30 und 60 Monaten angeboten. Das Vermarktungsrisiko des Leasingguts nach Abwicklung des Leasingvertrages liegt allein beim Leasinggeber.
- Andienungsvertrag
Beim Andienungsvertrag ist am Ende der Grundmietzeit ein fester Restwert kalkuliert, abhängig von den voraussichtlich gefahrenen Kilometern.
Die besondere Dienstleitung
Mietkauf:
Beim Mietkauf steht der Erwerb des Fahrzeugs im Vordergrund, so dass der Gewerbetreibende Kunde den Mietgegenstand am Ende der Mietdauer übernimmt. Mit den Mietkaufraten wird der Kaufpreis getilgt und das Fahrzeug geht mit der Bezahlung der letzten Rate in das Eigentum des Kunden über.
Die Umsatzsteuer aus dem gesamten Mietkaufwert wird mit der ersten Rate fällig, so dass die Folgeraten ohne Steuern getilgt werden.
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